Abfallbeseitigungsentgelt
Der Landkreis Leer, Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle.
Rechtliche Grundlagen:
- Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG),
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- uns Abfallgesetz - KrW-/AbfG),
- Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Leer und
- Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Leer
Abfuhrplan: