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Grundwasserabsenkung

Für die Einleitung von Wassermengen in die öffentliche Abwasseranlage aus Grundwasserabsenkungen sowie für Kühl- und Dränwasser werden Abwassergebühren namens und im Auftrag der Stadtwerke Leer, AöR durch die Stadt Leer (Ostfriesland) erhoben.

Hinweis: Ein entsprechender Antrag wäre direkt bei den Stadtwerken Leer, AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu stellen.