Jahresrechnung
Beschreibung:
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres hat die Verwaltung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden in einer Jahresrechnung darzustellen. Sie wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit legt der Bürgermeister die Jahresrechnung zusammen mit einem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat zur Beschlussfassung und zur Entscheidung über seine Entlastung vor.
Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)