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Rechnungsprüfungsamt

Ursprung und Rechtlicher Hintergrund

Die Rechnungsprüfung als institutionalisierte Haushalts- und Finanzkontrolle hat eine lange Tradition. Der Ursprung liegt in der Erkenntnis, dass die mit den Abgaben der Bürgerinnen und Bürger arbeitende öffentliche Hand über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss.

Während auf Bundes- und Landesebene Rechnungshöfe die Kontrolle ausüben, ist für den Bereich der Stadt Leer (Ostfriesland) ein kommunales Rechnungsprüfungsamt (kurz: RPA) zuständig.
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine Pflichteinrichtung der Stadt Leer (Ostfriesland) auf der Grundlage kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (§ 153 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).

Aufgaben und Stellung

Aufgabe der Rechnungsprüfung ist die Unterstützung der Vertretung (Rat) der Stadt Leer (Ostfriesland) bei der demokratischen Kontrolle der Verwaltung.
Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst von den zu prüfenden Bereichen wirksam und objektiv durchgeführt werden kann, besitzt das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung. Obwohl organisatorisch der Verwaltung zugeordnet, ist es nicht wie andere Organisationseinheiten der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister als Leiterin/Leiter der Verwaltung unterstellt, sondern unmittelbar der Vertretung (Rat) und nur diesem verantwortlich. Der Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) hat neben der Vertretung (Rat) das Recht, Aufträge zur Prüfung zu erteilen. Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenerledigung ist das Rechnungsprüfungsamt jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die umfassende Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist die Durchführung der Haushalts- und Finanzkontrolle. Dabei wird nach gesetzlichen Pflichtaufgaben und in von der Vertretung (Rat) der Stadt Leer (Ostfriesland) übertragene weitere Aufgaben unterschieden.
Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben zählen in erster Linie die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege, die dauernde Überwachung und Prüfung der Kassen der Stadt Leer (Ostfriesland) und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
Weitere Prüfungsaufgaben, die die Vertretung (Rat) dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leer (Ostfriesland) mit dem Inkrafttreten der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Leer (Ostfriesland) übertragen hat, sind im Wesentlichen die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung.

Mit Gründung der Stadtwerke Leer AöR am 01.01.2008 (ein mit der Stadt Leer, Ostfriesland zu 100 Prozent verbundenes Unternehmen, welche als Eigengesellschaft geführt wird) wurde das Rechnungsprüfungsamt zudem mit der Rechnungsprüfung (Innenrevision) der AöR beauftragt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Leer AöR obliegt gemäß § 147 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 157 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ebenfalls dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leer (Ostfriesland).
Neben den Prüfungen in allen Verwaltungsbereichen gewinnen im Zuge der fortschreitenden Reformierung der öffentlichen Verwaltung die Unterstützungsfunktion des Rechnungsprüfungsamtes durch beratende und begleitende Prüfung bereits im Vorfeld von Entscheidungen zunehmend an Bedeutung. Höhere Anforderungen an die Rechnungsprüfung und eine Veränderung der Prüfungstätigkeit ergeben sich durch das Neue Kommunale Rechnungswesen und die durchzuführende Jahresabschlussprüfung.
Wesentliches Ziel der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, eine ordnungsgemäße und sparsame Stadtverwaltung Leer (Ostfriesland) zu fördern, ohne dabei Entscheidungsspielräume einzuengen und dabei den sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit den Einnahmen der Stadt Leer (Ostfriesland) sicherzustellen und damit zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen.

Die Zuständigkeit für die überörtliche Kommunalprüfung der Stadt Leer (Ostfriesland) obliegt der Präsidentin/dem Präsidenten des Landesrechnungshofes.

Schlussberichte

Die Ergebnisse der Prüfungsarbeiten eines abgeschlossenen Haushaltsjahres fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Schlussbericht zusammen, der auch eine zusammenfassende Beurteilung zur Haushaltsführung und Rechnungslegung der Stadt Leer (Ostfriesland) enthält. Der Schlussbericht wird zusammen mit einer Stellungnahme der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Vertretung (Rat) vorgelegt. Anschließend erfolgt eine öffentliche Auslegung des Schlussberichts.