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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
[Nr.99006010000000 ]

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Was sollte ich noch wissen? »

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Formulare »

Gebühren »

  • Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro

Bemerkungen »

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion