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Bewohnerparkausweis Erteilung
[Nr.99108001001000 ]

Spezielle Hinweise - Stadt Leer (Ostfriesland) »


Bewohnerparkplätze gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Nur mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis dürfen die ausgewiesen Parkplätze in Anspruch genommen werden.

Der Bewohnerparkausweis ist gültig für ein Kalenderjahr.

Jeder Antragsteller beziehungsweise Haushalt hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.

- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz in Leer in einer Bewohnerparkzone gemeldet.
  • Der Antragsteller muss als Halter zugelassen sein oder Kfz muss nachweislich mit Nutzungserklärung dauerhaft genutzt werden.
  • Für die Wohnung darf keine Einstellplatz oder eine Garage vorhanden sein.

- Was kostet die Bearbeitung des Vorgangs?

  • Kosten: 30,00 Euro Gebühr für den Bewohnerparkausweis.
  • Beschreibung:
    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,- Euro pro Jahr und pro Fahrzeug fällig. Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens, Verlust etc. können weitere Gebühren erhoben werden.
  • Rechtsgrundlage:
    §§ 1 und 9 VwKG in Verbindung mit § 1 GebOSt.
     
  • Zahlungsweise:
    per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides.

- Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises
    § 46 Abs. 1 StVO (VwV) [Formular oder formlos].
     
  • Nachweis des Wohnsitzes
    VwV-StVO § 46 Abs. 1, der Nachweis des Wohnsitzes erfolgt durch die Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist [Kopie].
     
  • Kfz-Zulassung [Kopie].
     
  • Nutzungserklärung des jeweiligen Kfz-Halters
    Nur erforderlich, wenn Antragsteller und Halter nicht identisch sind [Kopie].

- Was ist bei der persönlichen Antragstellung zu beachten?

- Welche Antwort erhalte ich?

Antwortdokumente:

  • Bewohnerparkausweis
  • Gebührenbescheid

Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post

- Wie lange dauert die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel?

  • 1 bis 5 Tage

- Welche Rechtsgrundlagen gelten?

• § 46 Abs. 1 StVO 

 

Welche Fristen muss ich beachten? »

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.