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Stadt & Leben

15.09.2026

138 falsch zugeordnete Wahlzettel bei der Wahl zum Rat der Stadt

Im Zuge der Kommunalwahl am 13. September wurden im Wahllokal 021 (Daalerschule 2) teilweise falsche Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt Leer ausgegeben.

Von den vier Kartons mit Wahlzetteln für den Rat der Stadt enthielt ein Karton fälschlicherweise Stimmzettel für den Wahlbereich 1, das Wahllokal 021 gehört zum Wahlbereich 2. Ob der Fehler bereits bei der externen Anlieferung passiert ist, oder intern bei der Verteilung, lässt sich nicht nachvollziehen.

Nachdem einer wahlberechtigten Person mittags der falsch zugeordnete Wahlzettel auffiel, wurde die Wahl ausschließlich mit den richtigen Stimmzetteln fortgesetzt. Bei der Auszählung am Abend wurden die falschen Stimmzettel dann entsprechend einer gesetzlichen Regelung in der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung für ungültig erklärt.

Konkret geht es um 138 Stimmzettel.

Zur Einordnung: Wahlberechtigt waren am Sonntag 26.389 Wählerinnen und Wähler, tatsächlich abgestimmt haben 16.935.

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sind von diesem Fehler nicht betroffen. Betroffen war ausschließlich die Wahl des Rates der Stadt Leer. Die Wahlen des Kreistages, des Landrates und des Bürgermeisters sind nicht betroffen.

Folgende Vorgehensweise ist mit der Landeswahlleitung abgesprochen worden: Nachdem der Wahlausschuss heute das rechnerische Ergebnis der Wahl feststellte, folgt nun die öffentliche amtliche Bekanntmachung. Binnen zwei Wochen ist dann ein Einspruch dagegen möglich. Es war nicht die Aufgabe des Wahlausschusses, über mögliche wahlprüfungsrechtliche Folgen des Fehlers zu entscheiden.

Gemäß des Nds. Kommunalwahlgesetzes hat der neue Rat der Stadt dann im Zuge eines Wahlprüfungsverfahrens über mögliche Einsprüche und gegebenenfalls eine Teilwiederholungswahl zu entscheiden, die exakt 999 Wahlberechtigte betreffen würde. Diese Entscheidung würde dann voraussichtlich bei der konstituierenden Sitzung im November fallen.