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Neuebau

Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 01.01.2022 gehen zum Teil erhebliche Änderungen der Bauordnung – insbesondere auch der Genehmigungsverfahren - einher. Die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens wird dabei von zentraler Bedeutung für die unteren Bauaufsichtsbehörden sein. Hierfür sind Übergangsfristen bis spätestens zum 01.01.2024 geschaffen worden.

Die Planungen im Bauordnungsamt der Stadt Leer sind hinsichtlich der digitalen Antragstellung und -bearbeitung noch nicht abgeschlossen. Rechtzeitig vor der Einführung des virtuellen Bauamtes wird es weitere Informationen geben. Bis dahin sind alle Anträge und Bauvorlagen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) zunächst weiterhin in Papierform einzureichen.