Das digitale Bauantragsverfahren
Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wurde die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.
Das Bauamt der Stadt Leer stellt 2024 auf digitale Bauakten um und folgt damit Vorgaben aus der in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Die Reform gilt nicht nur für den klassischen Bauantrag, sondern unter anderem auch für Bauvorbescheide, Abweichungen und Mitteilungen über genehmigungsfreie Maßnahmen. Der Wechsel wird bereits seit einem Jahr vorbereitet, die konkrete Umstellungsphase läuft seit mehreren Wochen.
Sobald die Umstellung auf das digitale Bauantragsverfahren erfolgt, wird es hier im Portal bekannt gegeben.