Wohnraumversorgungskonzept
Die Landesregierung hat zur Stärkung des sozialen Wohnungsmarktes und zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen die Förderbedingungen für die soziale Wohnraumförderung erheblich verbessert und ermöglicht weiterhin die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen, so dass auch die Stadt Leer hiervon profitieren kann.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Niedersachsen für den Mietwohnungsneubau ist, dass ein aktuelles Wohnraumversorgungskonzept vorliegt.
Die Stadt Leer möchte den privaten Akteuren auf dem Wohnungsmarkt einen Anreiz geben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und hat das Konzept vom Planungsbüro protzke + theiling GbR erstellen lassen.
Der Rat der Stadt Leer hat dieses Konzept in seiner Sitzung am 20.04.2023 beschlossen. Damit ist das Konzept:
- Grundlage für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus.
- Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt Leer, die Relevanz für die Wohnraumversorgung haben, als Abwägungsmaterial zu berücksichtigen.
- Eine Empfehlung für die privaten Akteure auf dem Wohnungsmarkt, es als Informations- und Handlungsgrundlage zu berücksichtigen.
Durch die Neuauflage des Konzeptes bietet die Stadt Leer den Investoren weiterhin die Möglichkeit, die Förderprogramme des Landes für den Mietwohnungsbau in Anspruch nehmen zu können. Sie sieht darin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt.
Auskünfte über die aktuellen Förderprogramme des Landes erteilt die Wohnraumförderstelle der Stadt Leer.