Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Leer
Richtlinie für die Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderung
Die Aufgaben des Beirates für Menschen mit Behinderung
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Leer (Ostfriesland) vertritt die Belange der in der Stadt Leer wohnenden Menschen mit Behinderung in allen öffentlichen Angelegenheiten.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, sich für die Mitwirkung der Behinderten am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit einer Isolierung entgegen zu wirken. Der Beirat hat beratende Funktion in allen Gremien der Stadt Leer, soweit deren Tätigkeit Belange der behinderten Mitbürginnen und Mitbürger berühren.
Die Aufgaben des Beirates für Menschen mit Behinderung lassen sich somit wie folgt beschreiben:
- Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber dem Rat der Stadt Leer, seinen Ausschüssen sowie der Stadtverwaltung.
- Interessenwahrnehmung gegenüber den politischen Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen.
- Zusammenarbeit mit Trägern, Vereinen, Dienststellen und anderen Gremien. Die sich mit der Beratung, Betreuung und Pflege behinderter Menschen befassen.
- Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die Behinderte betreffen oder betreffen können.
- Initiativen zur Anpassung bestehender Einrichtung an die aktuellen Bedürfnissen entwickeln.
- Unterrichtung der Öffentlichkeit über besondere Probleme der Behinderten.
- Beratung und Vermittlung von Dienstleistungsangeboten der behinderten Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten.
- Hilfe zur Selbsthilfe anregen und fördern.
- Mitarbeit in Behindertenbeiräten auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene.
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung sind Bürger und Bürgerinnen der Stadt Leer und sind selbst von einer Behinderung betroffen.
Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung ist an die jeweilige Wahlperiode des Rates der Stadt Leer gekoppelt.
Der Beirat ist mindestens viermal im Jahr einzuberufen. Er ist ferner dann einzuberufen, wenn der Vorstand oder die Mehrheit der Mitglieder des Beirates dies für erforderlich hält.
Die Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung finden grundsätzlich öffentlich statt.
Behindertengerechte Parkplätze mit Parkausweis
Telefon: 0800 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)
Fax: 0491 92 70 91 08 00
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Rund um die Uhr geöffnet
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Mängelmelder
Helfen Sie mit, dass Barrieren in unserer Stadt abgebaut werden. Wenn Ihnen etwas auffällt, nutzen Sie den Mängelmelder der Stadtwerke Leer AöR.
Öffentliche behindertengerechte Toiletten in der Stadt
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Die "Netten Toiletten" in der Stadt Leer
Die Stadt Leer hat sich dem bundesweiten Projekt der „Nette Toilette“ angeschlossen.
Insgesamt 11 Geschäfte, Gaststätten und Einrichtungen im Stadtgebiet haben sich bisher an diesem Projekt beteiligt und bieten den Bürgerinnen und Bürgern, Gästen und Besuchern unserer Stadt die kostenlose Nutzung ihrer Toiletten an. Zu erkennen sind diese an den großen Aufklebern mit dem Projektlogo, die in den jeweiligen Eingangsbereichen angebracht sind.
Online-Karte für rollstuhlgerechte Orte - Wheelmap.org
Wheelmap.org ist eine Onlinekarte zum Suchen, Finden und Markieren rollstuhlgerechter Orte. Eine einfache farbliche Markierung zeigt, ob ein Ort für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich ist. Auch für Familien, die mit Kinderwagen unterwegs sind, kann diese Karte hilfreich sein.
- Grün bedeutet vollzugänglich,
- Gelb, teilweise zugänglich und
- Rot, nicht zugänglich.
So unterstützt die Karte Rollstuhlfahrende, Familien mit Kinderwagen oder Menschen mit Rollatoren bei einem aktiven und selbstbestimmten Alltag.
Die Wheelmap gibt es auch als App für iPhone, Android, und Windows Phone 10. Sie ist in 22 Sprachen verfügbar, kostenlos und kann weltweit genutzt werden.
Wheelmap ist ein Projekt des gemeinnützigen Vereins Sozialhelden e.V..
Jeder ist herzlich eingeladen, mitzuhelfen und öffentlich zugängliche Orte entsprechend ihrer Zugänglichkeit zu markieren.