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Stadt Leer (Ostfriesland)

Lastenzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Lastenzuschuss als staatlichen Zuschuss zur Sicherung angemessenen eigenen Wohnraums.
Lastenzuschuss erhalten Eigentümer:

  • eines Eigenheims
  • einer Eigentumswohnung
  • eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Höhe des Lastenzuschusses ist abhängig von:
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der Kosten der Unterkunft. Dabei sind jedoch Höchstbeträge zu beachten.

Antragstellung Lastenzuschuss wird nur auf Antrag bewilligt. Die Leistungsgewährung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Maßgeblich ist hier der Eingangsstempel der Wohngeldstelle. Die Leistungen werden in der Regel für zunächst 12 Monate bewilligt.

Weitere Unterlagen:

  • Aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Bescheide über Pflegegeld
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweise Lebensversicherung
  • Nachweise über Unterhalt
  • Nachweise über Vermögen
  • Rentenbescheide
  • Schulbescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis

Von der Leistungsgewährung ausgeschlossen ist zum Beispiel folgender Personenkreis:

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 und des Sozialgeldes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einem Heim oder einer Anstalt, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, was dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.


Genauere und umfassendere Informationen erhalten Sie selbstverständlich bei den Mitarbeitern der Wohngeldstelle.