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Standesamt

Sprechzeiten:
Mo:             15:00 - 17:45 Uhr
Di - Fr.:       09:00 - 12:30 Uhr

ansonsten Termin nach Vereinbarung.

Weitere Informationen...

Standesamt der Stadt Leer

Unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten kümmern sich vertrauensvoll um Ihre Belange.

Sie erhalten alle Informationen rund um Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen, über Termine, vorzulegende Dokumente und die mögliche Namensführung.

Vor allem sprechen Sie mit unserem Standesbeamten-Team darüber, wie Sie sich die Zeremonie vorstellen, Sie melden bei Ihnen die Eheschließung an und schließen bei Ihnen die Ehe.

Aber auch in vielen anderen Bereichen in Personenstandsangelegenheiten sind wir gerne für Sie tätig oder geben Ihnen hierzu die nötigen Informationen.

Hier eine Übersicht unserer gesamten Dienstleistungen:

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt Leer (Ostfriesland)

Das Standesamt Leer (Ostfriesland) erfasst Ihre Personenstandsdaten (Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten.

Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Leer (Ostfriesland)

Telefon: 0491 97 82 0
Fax: 0491 97 82 399
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Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, gegebenenfalls entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus §§ 2, 5 Absatz 3 Kirchenaustrittsgesetz, der Datenschutz-Grundverordnung und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, gegebenenfalls Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

  • Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.
  • Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Datenschutzkoordinator der Stadt Leer oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen wenden.

Datenschutzbeauftragter

Der kommunale Datenschutzbeauftragte
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Telefon: 0511 120 450 0
Fax: 0511 120 459 9

Kontaktformular
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Diese oder ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.