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Rathaus

Heirat anmelden
[Nr.99059001104000 ]

Eheschließungen finden dienstags bis samstags in der Regel zwischen 09.15 Uhr und 12.15 Uhr statt. In den Sommerferien gelten abweichende Regelungen. 

Es stehen in Leer 2 Trauorte zur Verfügung

Vor dem Eheschließungstermin ist zunächst die formelle Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie über obige Verlinkungen. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

An einem Freitag sind keine Terminvereinbarungen von Eheanmeldungen sowie Beratungen zu Eheanmeldungen möglich, da die zuständigen Standesbeamtinnen/Standesbeamten Eheschließungen durchführen. 

Für die Abgabe von Dokumenten/Unterlagen muss kein Termin vereinbart werden. Die einzureichenden Dokumente/Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten am Historischen Rathaus (Vordereingang Treppe) oder geben diese persönlich bei einer(m) unserer Standesbeamtin/Standesbeamten ab. Die Prüfung/Bearbeitung der eingereichten Unterlagen durch die zuständigen Standesbeamtinnen/Standesbeamten erfolgt nach Eingangsdatum ausserhalb der Öffnungszeiten.

Bei Eheschließungen von Deutschen im Ausland, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung (§ 34 PStG) am Wohnsitzstandesamt, sprechen Sie uns einfach an.

Leistungsbeschreibung »

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Gebühren »

  • Gebühr: 50,00 Euro
  • Gebühr: 50,00 Euro
    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.