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Gestaltungssatzung für die Altstadt von Leer

Ziele der Gestaltungssatzung

  • Erhalt des historischen Stadtgrundrisses
  • Anspruchsvolle Gestaltung der Straßenräume
  • Weitestgehender Erhalt vorhandener Gebäude
  • Erhaltung der Gestaltungsvielfalt
  • Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen
  • Anspruchsvolle Gestaltung der baulichen Anlagen durch Einfluss auf Ansichts‐ und Konstruktionsdetails
  • Regelung des ruhenden Verkehrs
  • Qualitätsvolle Nutzung des Straßenraumes

Hier können Sie die Gestaltungssatzung als PDF-Datei herunterladen

 

Städtebaulicher Denkmalschutz - Altstadt

Die Stadt Leer ist 2015 in das mehrjährige Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz-Altstadt“ aufgenommen worden. Die Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in der Bürgerversammlung und die entsprechenden politischen Beschlüsse der städtischen Gremien für dieses Sanierungsverfahren erfolgten im Jahre 2010.

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