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Das Foto zeigt den Regionalbeauftragten Franz-Josef Sickelmann beim Überreichen des Förderbescheides an Bürgermeisterin Beatrix Kuhl.
Das Foto zeigt den Regionalbeauftragten Franz-Josef Sickelmann beim Überreichen des Förderbescheides an Bürgermeisterin Beatrix Kuhl.

Groß war die Freude im Leeraner Rathaus, als der Regionalbeauftrage der Niedersächsischen Landesregierung für Weser-Ems, Franz-Josef Sickelmann, der Bürgermeisterin Beatrix Kuhl den Förderbescheid für die Sanierung der Altstadt überreichte.

„Es freut mich sehr, dass die Stadt Leer in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen wurde“, so Sickelmann.

Seiner Ansicht nach ist die Leeraner Altstadt eine der schönsten im Nordwesten. „Kaum eine Stadt in dieser Gegend ist so engagiert im Rahmen der Städtebauförderung“, sagte er und lobte er das ausgezeichnete Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und Bürgern.

Bürgermeisterin Beatrix Kuhl bedankte sich für die Unterstützung: „Die Altstadt von Leer verdient es, geschützt zu werden und mit Hilfe der Fördergelder werden die Hauseigentümer nun in die Lage versetzt, ihre Gebäude zu sanieren“.

Dabei geht es nicht nur um grundlegende Sanierungen, auch kleinere Maßnahmen, wie die Erneuerung von Fenstern oder Haustüren können gefördert werden. Die ersten Förderanträge können voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres gestellt werden.

Der Stadtbaurat, Carsten Schoch, berichtete, dass die Anliegerversammlung, in der über das Förderprogramm informiert wurde, sehr gut besucht gewesen sei. Dies deute auf ein großes Interesse seitens der Eigentümer hin.

Dass Bedarf für die Sanierung der Altbauten besteht, wurde bereits bei den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt. Für rund 86 Prozent der Häuser kommt eine Förderung in Betracht. „Hier kann mit wenig Geld viel bewegt werden“, so Klaus von Ohlen von der BauBeCon, der für die vorbereitenden Untersuchungen verantwortlich war. Insgesamt erhält die Stadt in den nächsten Jahren aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ca. 3 Millionen Euro.

Die Stadt muss dabei ein Drittel als Eigenanteil aufbringen.

 

23.09.2015