Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeld wird geleistet als
- Mietzuschuss für Mieter einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate. In Einzelfällen kann der Bewilligungszeitraum verkürzt oder auf bis zu 24 Monate erhöht werden. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Weiterbewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Werden Kinder bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt für die auch Kindergeld bezogen wird, können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Leer, Zentrum für Arbeit.
