Sozialhilfe
Die Sozialhilfe umfaßt seit dem 1.1.2005 alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
Das Leitprinzip des menschenwürdigen Daseins wird in § 1 Satz 1 SGB XII dem Gesetz programmatisch vorangestellt:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Dazu zählen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Leistungen für Obdachlose und Nichtsesshafte