Übernachtungssteuersatzung
Der Rat der Stadt Leer (Ostfriesland) hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 die Einführung einer Übernachtungssteuer in Höhe von 3 % auf den Übernachtungspreis zum 01.07.2024 beschlossen.
Die Übernachtungssteuer wurde als Instrument gewählt, um die Betriebe so gering wie möglich zu belasten, da die Übernachtungsgäste die Steuer zu tragen haben.
Die Übernachtungssteuer ist als Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird dadurch definiert, dass ihr Steuergegenstand an eine örtliche Gegebenheit geknüpft ist – in diesem Fall an die Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in einer Beherbergungsstätte im Stadtgebiet der Stadt Leer.
Ab dem 01.07.2024 sind daher alle Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Zimmervermieterinnen und Zimmervermieter verpflichtet, die entsprechenden Steuer und die Daten zu erheben und anschließend an die Stadt Leer abzuführen beziehungsweise zu melden.
Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen, die – da noch einige Detailfragen der Abwicklung zu klären sind – nach und nach ergänzt werden.
Weitere Informationen:
Übernachtungssteuersatzung (PDF, 83 kB)
Steuererklärung zur Übernachtungssteuer (PDF, 93 kB)
Stammdatenerhebung zur Übernachtungssteuer (PDF, 196 kB)
Berechnungshilfe für die Übernachtungssteuer (nicht-umsatzsteuerpflichtige Betriebe) (XLSX, 19 kB)
Berechnungshilfe für die Übernachtungssteuer (umsatzsteuerpflichtige Betriebe) (XLSX, 19 kB)
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ) Stand 26.03.2024 (PDF, 162 kB)