Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Leer hat sich auf den Weg zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes gemacht.
Nach dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz von Dezember 2023 ist die Stadt nach § 20 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes bis 31.12.2026 verpflichtet.
Zur Erarbeitung des kommunalen Wärmeplanes wurde EWE NETZ beauftragt, im ersten Schritt eine Bestandsanalyse durchzuführen und hierfür eine Vielzahl an Daten zu sammeln. Unter anderem sind die kommunalen Akteure: innen aufgerufen, Informationen zu den Bedarfen abzugeben.