Stadt Leer verschickt Bescheide
Die Stadt Leer wird in den ersten Tagen im Februar die Grundabgabenbescheide für das Jahr 2025 verschicken. Zu den Grundabgaben zählen insbesondere die Grundsteuer, die Straßenreinigungs-, Niederschlags- und Abwassergebühr.
In diesem Bescheid wird erstmals die neue Grundsteuer nach der sogenannten Grundsteuerreform berechnet. Eine Neuberechnung war erforderlich nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Stadt Leer hat die Reform aufkommensneutral gestaltet. Daher werden für die Stadt Leer keine Mehreinnahmen erzielt. Dennoch wird die Reform zu Verschiebungen bei der jeweiligen Grundsteuerhöhe führen. Für manche Haushalte wird sich die Grundsteuer verringert, für andere aber auch erhöht haben.
Konkret hat die Stadt Leer den Hebesatz - mit dem der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird - von 420 % auf 403 % bei der Grundsteuer B (für unbebaute und bebaute Grundstücke) und von 420 % auf 381 % bei der Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftliche Grundstücke) gesenkt.
Den Grundabgabenbescheiden 2025 ist ein doppelseitiges Infoblatt beigefügt. Hierin ist ein Prüfschema enthalten, mit dem sich leicht errechnen lässt, ob der Grundsteuermessbetrag richtig vom Finanzamt errechnet wurde. Außerdem werden hier Informationen gegeben, an wen man sich wenden kann, wenn der Grundsteuermessbetrag nicht richtig sein sollte, oder Fragen dazu bestehen. Auch Fragen zum Hebesatz der Stadt Leer werden beantwortet.
Mit der Jahresveranlagung 2025 werden mehr als 15.600 Bescheide verschickt. Aus diesem Grunde kann es insbesondere bei telefonischen Nachfragen an den ersten Tagen nach Versand des Bescheides zu Wartezeiten kommen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Hinweise oder Anfragen per E-Mail mitzuteilen:
- poststelle@fa-ler.niedersachsen.de für Fragen nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes. Hierzu geben Sie bitte Ihr Aktenzeichen (60 168 …) an.
- grundabgaben[at]leer.de zu Fragen zum Hebesatz der Grundsteuer der Stadt Leer und zu den anderen berechneten Gebühren (zum Beispiel Abwassergebühr). Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Anfragen/Mitteilungen das Kassenzeichen des Bescheides (XN........-........NX) hinzufügen.