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Die Einkommensnachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweis über erhaltene Unterhaltsleistungen.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die Seite 3 des Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines.

Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, zum Beispiel eine Mietkündigung, Wechsel der Arbeitsstelle etc.
Informieren Sie sich gerne vorher telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Wohnraumförderstelle.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 343 kB)