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Kommunale Wärmeplanung

Der niedersächsische Gesetzgeber hat in der Novellierung des Klimagesetzes von Dezember 2023 im § 20 „Wärmeplanung“ die Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für eine Vielzahl von Kommunen, darunter auch für die Stadt Leer, bis zum 31.12.2026 festgelegt. Der Wärmeplan ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Die Stadt Leer verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 in Niedersachsen. Durch die resultierende Reduzierung von CO2-Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einbindung erneuerbarer Energien leistet die Stadt Leer einen wichtigen Beitrag zum effektiven Klimaschutz im Wärmesektor.

Der kommunale Wärmeplan gliedert sich in vier Hauptphasen:

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung (KWP)

Sie haben Fragen zur kommunalen Wärmeplanung? Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zu diesem Thema. Weiter sich ergebende Fragen werden im Laufe des Projekts im FAQ ergänzt.

Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?

Die kommunale Wärmeplanung ist die Erarbeitung von Strategien und Plänen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist ein Grundpfeiler der Wärmewende und somit entscheidend für das Erreichen der Klimaneutralität. Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wo welche Potenziale für Wärmequellen vorliegen. Der kommunale Wärmeplan ist ein effizientes Strategiewerkzeug für die Wärmewende. Er selbst erzeugt keine Pflichten und Vorgaben. Die gesetzlichen Vorgaben für Eigentümer*innen von Immobilien liegen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet.

Welchen Nutzen hat die KWP und warum ist sie so wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie liefert Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 


Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?

Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an, die für das Quartal 1 2025 erwartet wird. Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes gilt für die Städte unter 100.000 Einwohner, dass die Erstfassung des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2028 aufzustellen ist. Von diesem Zeitpunkt an werden die Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle 5 Jahre fortschreiben müssen. Die Stadt Leer hat im Dezember 2023 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Mit einer 12-monatigen Projektlaufzeit liegt die abgeschlossene kommunale Wärmeplanung Ende 2024 vor.

Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz muss jedes Wärmenetz spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes können auf Landesebene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden.  

Die kommunale Wärmeplanung ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu sehen. Dies regelt, unter welchen Umständen welcher Heizungstyp verbaut werden darf.

Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt? Und wo steht Stadt Leer?

Der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf der kommunalen Wärmeplanung lässt sich in folgende Phasen gliedern:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Aufstellung von Zielszenarien
  4. Maßnahmenentwicklung  

Die Stadt Leer ist dabei die Potenzialanalyse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung abzuschließen und liegt damit gut im Zeitplan. Diese wichtige Etappe markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung. Die Potenzialanalyse wird die vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten der Stadt detailliert erfassen. Darauf aufbauend werden Gebiete identifiziert, die sich besonders für bestimmte Arten der Wärmeversorgung eignen.

Die kommunale Wärmeplanung wird in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen bei einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans und anderen flächenbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen sein.

Ist der kommunale Wärmeplan öffentlich einsehbar?

Der Wärmeplan wird nach Fertigstellung Ende 2024 durch die Stadt Leer veröffentlicht.


Wie kann die KWP zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Ein Großteil der Wärmeversorgung in Deutschland wird immer noch mit fossilen Brennstoffen gedeckt. Diese haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung von Treibhausgasemissionen. Der kommunale Wärmeplan gibt Informationen darüber, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen.


Entstehen für mich als Eigentümer*in Pflichten aus der KWP?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außenwirkung für Sie als Eigentümer*in und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die ausgewiesenen Gebiete zeigen lediglich Eignungsgebiete auf.

Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümer*innen verantwortlich. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 die Wärmeversorgung für neue Heizungen in Bestandsimmobilien aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien sicherstellen. Für Neubauten gilt das GEG bereits seit dem 1. Januar 2024. 

Für den Wechsel des Heizungssystems gibt es Unterstützungsangebote beispielsweise von der Verbraucherzentrale. Zudem haben wir Förderprogramme aufgesetzt, etwa für Zuschüsse zu Wärmepumpen, Photovoltaik oder energetischer Gebäudesanierung.


Erfahre ich durch die KWP, welche Heizung ich künftig benötige?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und zeigt auf, wo welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen vorliegen. Sie gibt somit keine Empfehlungen oder verbindliche Aussagen für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung.

Als Eigentümer*in von Immobilien können Sie jedoch anhand des Plans die möglichen Technologien für die Wärmeversorgung Ihrer Immobilie sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ableiten.


Wer sagt mir, ob mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist?

Welche Umbaumaßnahmen und welches Investitionsvolumen muss ich einplanen? Welche Heizleistung ist erforderlich und welche Stromkosten muss ich einkalkulieren, wenn ich es auch künftig noch warm haben will?

Um festzustellen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist, sollten Sie einen Energieberater oder einen Fachhandwerker für Heizungsanlagen beauftragen. Diese Experten können Ihr Gebäude hinsichtlich seiner energetischen Eigenschaften, der Dämmung und der vorhandenen Heizungsanlage analysieren. Grundsätzlich gilt, dass gut gedämmte Häuser und solche mit Fußbodenheizungen besonders gut für Wärmepumpen geeignet sind.

Umbaumaßnahmen und Investitionsvolumen:
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen und das Investitionsvolumen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Art der Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Dämmzustand des Gebäudes
- Vorhandene Heizsysteme

Typischerweise umfassen die Maßnahmen:
- Einbau der Wärmepumpe und eventuell eines neuen Speichers
- Installation oder Anpassung von Heizflächen (Fußbodenheizung)
- Verbesserungen der Gebäudedämmung (falls nötig)

Erforderliche Heizleistung und Stromkosten:
Die erforderliche Heizleistung hängt von der Größe und dem energetischen Zustand Ihres Hauses ab. Ein Energieberater kann durch eine Wärmebedarfsberechnung die benötigte Leistung ermitteln.

Bezüglich der Stromkosten sollten Sie berücksichtigen:
- Effizienz der Wärmepumpe (COP - Coefficient of Performance): Ein höherer
  COP bedeutet geringere Stromkosten.
- jährlicher Wärmebedarf: Je höher dieser ist, desto mehr Strom wird benötigt.
- Stromtarife: Es gibt spezielle Wärmepumpentarife, die günstiger sein können.

Beispielrechnung: Ein durchschnittliches Einfamilienhaus benötigt etwa 20.000 kWh Heizenergie pro Jahr. Bei einem COP von 3 benötigt die Wärmepumpe etwa 6.666 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 0,30 Euro pro kWh entstehen jährliche Kosten von etwa 2.000 Euro.

Rolle der Energiesparberater:
Energiesparberater*innen spielen eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet eine interaktive Karte an, die zeigt, welche Berater*innen Energiesparberatungen für private Wohngebäude im Landkreis Leer durchführen. Diese Berater können Ihnen bei der Analyse Ihres Gebäudes, der Auswahl der passenden Wärmepumpe und der Planung der notwendigen Umbaumaßnahmen helfen.

Es empfiehlt sich, einen Termin mit einem lokalen Energiesparberater zu vereinbaren, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten und mögliche Förderprogramme zu nutzen, die die Investitionskosten senken können.

Die Kosten können stark variieren. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation und eventuell notwendiger Dämmarbeiten können Sie mit einem Investitionsvolumen von etwa 10.000 bis 30.000 Euro rechnen (Angaben ohne Gewähr).

Welche Abstände zu den Nachbargrundstücken müssen bei der Installation einer Wärmepumpe eingehalten werden?

Grundsätzlich sollten für die Nachbargrundstücke keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Bei der Installation ist der § 5 Absatz 8 der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zu beachten. Demnach sind Wärmepumpen ohne oder mit einem bis zu 1 m verringerten Abstand von der Grenze freistehende Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe von bis zu 2 m zulässig, wenn

a) die Abstände nach den Absätzen 1 bis 7 des § 5 NBauO auf dem Baugrundstück anders nicht eingehalten werden können und

b) auf dem Nachbargrundstück keine unzumutbaren Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund von Eisbildung, Geräuschen und Abluft, entstehen.

Um sicher zu gehen, sollte vor einer Installation die zuständigen Genehmigungsbehörde der Gemeinde gefragt werden.

Bei schmalen Grundstücken, wie bei Doppel- oder Reihenhäusern, wären Wärmepumpen ein Ausschlusskriterium. Was wäre eine gute Alternative?

Bei schmalen Grundstücken, wie bei Doppel- oder Reihenhäusern, können Wärmepumpen aufgrund der Platzanforderungen für die Außeninstallation (bei Luft-Wasser-Wärmepumpen) oder der Erdbohrungen (bei Sole-Wasser-Wärmepumpen) problematisch sein. In solchen Fällen gibt es mehrere alternative Heizsysteme, die sich gut eignen:

1. Fernwärme:

Falls in Ihrer Region ein Fernwärmenetz vorhanden ist, kann dies eine hervorragende Alternative sein. Fernwärme nutzt Abwärme aus industriellen Prozessen oder Kraftwerken und wird über ein Netzwerk von Rohren zu den Haushalten transportiert. Der Platzbedarf ist minimal, da keine eigene Heizquelle im Haus benötigt wird.

2. Pelletheizungen:

Pelletheizungen sind eine umweltfreundliche Alternative, die Biomasse (Holzpellets) verbrennen. Sie sind effizient und CO2-neutral, erfordern jedoch Platz für die Lagerung der Pellets. Moderne Pelletheizungen sind automatisiert und bedarfsgerecht regelbar.

3. Hybridheizungen (nur Übergangsweise):

Hybridheizungen kombinieren verschiedene Energiequellen, zum Beispiel eine Gasheizung mit einer kleineren Wärmepumpe oder Solarthermieanlage. Diese Systeme sind flexibel und können je nach Verfügbarkeit und Kosten der Energiequellen optimiert werden.

Beratung durch Energiesparberater:

Energiesparberater*innen können Sie bei der Auswahl des besten Heizsystems für Ihr spezielles Gebäude und Grundstück unterstützen. Sie können auch Hinweise zu möglichen Förderprogrammen und finanziellen Unterstützungen geben. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet eine interaktive Karte, auf der Sie lokale Berater*innen finden, die Ihnen bei der Planung und Umsetzung helfen können. Es ist wichtig, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die sowohl Ihren energetischen Anforderungen als auch den baulichen Gegebenheiten entspricht.

Ist es geplant, die Altstadtsatzung anzupassen, um beispielsweise PV-Anlagen zu ermöglichen?

Nein, eine Anpassung der Gestaltungssatzung (Altstadtsatzung) ist nicht geplant. Über die Zulässigkeit von PV-Anlage wird im Rahmen der bestehenden Gestaltungssatzung entschieden und wir immer im Einzelfall geprüft. Hierbei ist das Ziel, das historische Erscheinungsbild der Altstadt zu schützen.  

Weitere Informationen

Weitere Informationen:

Wärmewende: Stadt beantwortet Bürger-Fragen

Kommunale Wärmeplanung (Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH)