Arbeitslosengeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
- Sie müssen arbeitslos sein,
- Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und
- Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Zuständig für alle Fragen zum Arbeitslosengeld in Leer ist die Agentur für Arbeit Leer:
