Direkt zu:

Sie interessieren sich für eine Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsens gefördert wurde. (Bewerbung um eine öffentlich geförderte Mietwohnung - freiwillige Selbstauskunft)

Hintergrund einer öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Personen mit mittleren bis geringerem Einkommen zu schaffen. Für den Bezug dieser Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen erhalten Sie auf Antrag bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches „Wirtschaftsförderung und Grundstücke“ im Rathaus der Stadt Leer. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass Sie als Antragsteller und ggfls. Ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die Wohnungsgröße angemessen ist. Über alle Einzelheiten und Besonderheiten beraten wir Sie gerne persönlich. So ist es uns möglich, Ihre persönlichen und beruflichen Umstände im Antragsverfahren zu berücksichtigen und ggfls. auch größere Wohnungen (zum Beispiel bei Familienplanung) zu genehmigen. Bitte kommen Sie vorbei oder kontaktieren Sie uns telefonisch und lassen sich beraten. Besonders die Einkommensberechnung ist oft schwierig und sehr individuell. Sie können Ihren Antrag aber auch ausfüllen und per Post schicken. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Wir sind bemüht, Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.