Briefwahl
Zuordnung Briefwahlvorstände Wahlbezirke
Briefwahl beantragen
Im Vorfeld einer Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. In diesem Brief steht, wann die Wahl stattfindet und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte der Stadt Leer vom Wahlamt auf schriftlichen oder mündlichen (aber nicht auf telefonischen) Antrag.
Alle Wahlberechtigten, die daran gehindert sind, ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen im Wahllokal abzugeben, können die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag:
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 13:00 Uhr
beantragen und dort an Ort und Stelle wählen. Zur Wahlhandlung stehen dort Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung.
Eine andere Möglichkeit ist die Online-Antragstellung. (Briefwahlunterlagen online hier beantragen)
Wichtig ist es zu wissen, dass das Risiko für den Versand der Briefwahlunterlagen die Briefwählerin beziehungsweise der Briefwähler allein trägt. Gemäß § 24 Absatz 9 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) werden verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt.
