Bundestagswahl2017
Hinweise zur Briefwahl
Im Vorfeld einer Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser Karte erkennen Sie, wann die Wahl stattfindet und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte der Stadt Leer vom Wahlamt auf schriftlichen oder mündlichen (aber nicht auf telefonischen) Antrag.
Alle Wahlberechtigten, die daran gehindert sind, ihre Stimmen bei der Bundestagswahl im Wahllokal abzugeben, können die Briefwahl direkt im
Bürgerbüro
Schmiedestraße 7
26789 Leer
Telefon: 0491 97 82 500
beantragen und dort an Ort und Stelle wählen. Zur Wahlhandlung stehen dort Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung.
Eine andere Möglichkeit ist die Online-Antragstellung. Der Online-Wahlschein wird Anfang September 2017 freigeschaltet.
Wichtig ist es zu wissen, dass das Risiko für den Versand der Briefwahlunterlagen die Briefwählerin beziehungsweise der Briefwähler allein trägt. Gemäß § 28 Absatz 10 der Bundeswahlordnung (BWO) werden verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den Wahlberechtigten der Stadt Leer bis spätestens 03.09.2017 per Post zugestellt. Der Antrag zur Briefwahl auf der Rückseite der Karte kann auch zur Antragstellung benutzt werden.
Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Karte dann unbedingt im frankierten Umschlag an die Stadt Leer zurück, da der Antrag sonst von der Post kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt wird.
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Er muss aber unbedingt die folgenden Angaben enthalten:
Name und Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Telefonnummer für evtl. Rückfragen
die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen versandt werden sollen (zum Beispiel Urlaubsanschrift)
die eigenhändige Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Briefwahlunterlagen und Termine
In der Stadt Leer werden Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Montag, 4. September 2017 ausgegeben.
Briefwahlanträge können bis längstens 22. September 2017, 18.00 Uhr gestellt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist das auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens am 24. September 2017 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein. Er kann dort auch abgegeben werden.
