Förderrichtlinie
STADT LEER (OSTFRIESLAND)
Richtlinie
über die Vergabe von Mitteln zur Förderung von Veranstaltungen
für ältere Menschen (Seniorenveranstaltungen)
Stand: 25.04.1989
Vorbemerkung:
Die Stadt Leer bietet ein umfassendes Altenbetreuungsangebot an. Wesentlicher Teil dieses
Altenfreizeitangebotes ist das flächendeckende Netz an Altenbegegnungsstätten, Altenclubs
und Seniorenkreisen. Damit dieses Angebot konzeptionell und inhaltlich erweitert werden
kann und weitere Aktivitäten gefördert werden können, ergeht diese Richtlinie.
Art der Förderung
1. Die Stadt Leer gewährt für Seniorenveranstaltungen wie Urlaubsfahrten,
Bildungsfahrten, Besichtigungsfahrten und sonstige gesellige kulturelle
Veranstaltungen einen Zuschuss in Höhe von 4,00 € / Teilnehmer / Veranstaltung.
2. Die finanzielle Förderung ist eine freiwillige Leistung. Ein rechtlicher Anspruch auf
einen Zuschuss besteht nicht.
Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushaltsplan dafür zur Verfügung
stehenden Mittel gewährt werden.
3. Für jeden Teilnehmer wird dieser Zuschuss im Regelfall nur einmal jährlich gewährt.
Über Ausnahmen entscheidet die Verwaltung.
4. Nicht gefördert werde Werbe- und Wahlveranstaltungen.
Antragsberechtigung
1. Antragsberechtigt ist jede Gruppe (Seniorenclub, Seniorenkreis, Seniorensparte,
Seniorenberufsgruppe, lockere Seniorenverbindung), die eine Veranstaltung mit
mindestens 20 Teilnehmern über 60 Jahre durchführt.
Dem Antrag ist eine entsprechende Teilnehmerliste beizufügen. Die Teilnehmer
müssen ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz in der Stadt Leer haben).
2. Die Stadtaltenpflege steht für eine entsprechende Beratung und ggf. auch
Reiseleitung zur Verfügung. Soweit dieses gewünscht wird, sind entsprechende
Termine abzustimmen.
3. Die Förderanträge sind möglichst rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.
4. In dem Antrag ist anzugeben, ob die zu fördernde Veranstaltung in dieser Art schon
vorhergehend durchgeführt worden ist.
Bewilligungsverfahren
1. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt.
2. Die Bewilligung erfolgt durch die Stadtaltenpflege.
Die Verwaltung ist berechtigt, die Richtlinie großzügig zugunsten der Ziele der
Seniorenarbeit auszulegen.
Schlussvorschriften
1. Diese Richtlinie wurde auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales und Wohnen
(Sitzung am 05.04.1989) am 25.04.1989 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Leer
beschlossen.
2. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden soweit möglich, jährlich zur Verfügung
gestellt.
