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Führungszeugnis


Das Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen.

Es gibt Führungszeugnisse für private (Belegart N) und behördliche Zwecke (Belegart O bzw. OG). Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen wir die Anschrift dieser Behörde.

Rechtliche Grundlagen: § 30 Bundeszentralregistergesetz

Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie unter www.bundesjustizamt.de

Gebühren: 13,00 Euro