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Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer abhanden gekommen sind, ohne dass er das Eigentum daran aufgegeben hat.

Fundsachen, die in Leer aufgefunden werden und einen Wert von mehr als 10 € haben, sind umgehend im Bürgerbüro abzugeben. Sie werden dort sechs Monate aufbewahrt. Sollte sich in dieser Zeit kein Eigentümer gemeldet haben, steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.

Versteigerungen finden zweimal im Jahr statt. Die Termine können Sie der Tagespresse entnehmen oder beim Bürgerbüro erfragen.

Sollten Sie selbst etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bei uns. Vielleich ist der gesuchte Gegenstand ja bei uns abgegeben worden.

Rechtliche Grundlagen: § 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Gebühren:

  • Die Gebühr ist je nach Wert gestaffelt,
    zum Beispiel: Schätzwert von 5 € bis 25 € = 3,50 €.
  • Die Gebühr für die Bescheingung über nicht abgegebene Gegenstände beträgt 4,10 €.

Hier erhalten Sie eine Auflistung der Fundsachen, die in der letzten Zeit bei uns abgegeben wurden