Jahresrechnung
Beschreibung:
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres hat die Verwaltung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden in einer Jahresrechnung darzustellen. Sie wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit legt der Bürgermeister die Jahresrechnung zusammen mit einem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat zur Beschlussfassung und zur Entscheidung über seine Entlastung vor.
Rechtliche Grundlagen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Ihre Ansprechpartner/innen:
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen
Telefon: 0491 9782-330
Fax: 0491 9782-314
Raum: 238, Rathaus
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
