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Kinderreisepass


Gültigkeitsdauer:

  • Der Kinderreisepass wird erstmalig mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt
  • Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (vor Ablauf der Gültigkeit)
  • Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann auf Antrag beider Erziehungsberechtigten ein Bundespersonalausweis beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Alter Kinderreisepass, falls vorhanden
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafeln und Passbild-Schablonen stehen den Fotografen zur Verfügung)
  • Unterschrift und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Angaben über Größe und Augenfarbe des Kindes
  • Ab 10 Jahre muss das Kind wegen der Unterschrift bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühren:

  • Neuausstellung: 13 €
  • Verlängerung: 6 €