Kinderreisepass
Gültigkeitsdauer:
- Der Kinderreisepass wird erstmalig mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt
- Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (vor Ablauf der Gültigkeit)
- Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann auf Antrag beider Erziehungsberechtigten ein Bundespersonalausweis beantragt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Alter Kinderreisepass, falls vorhanden
- 1 biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafeln und Passbild-Schablonen stehen den Fotografen zur Verfügung)
- Unterschrift und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- Angaben über Größe und Augenfarbe des Kindes
- Ab 10 Jahre muss das Kind wegen der Unterschrift bei der Antragstellung anwesend sein.
Gebühren:
- Neuausstellung: 13 €
- Verlängerung: 6 €
