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Lebenspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Partnern


Sie haben sich entschlossen, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einzugehen?

Nun, dies kann seit dem 01.08.2001 vor dem Standesbeamten geschehen und bedarf gewisser "Vorarbeit".  Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise:
Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen. Terminreservierungen können Sie bereits sechs Monate im Voraus bei einer persönlichen Vorsprache oder fernmündlich vornehmen.

Vor der eigentlichen Begründung der Lebenspartnerschaft ist die Anmeldung dazu erforderlich.

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Partner deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Partner volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Partner bereits verheiratet oder „verpartnert" war,
  • beide Partner ihren Hauptwohnsitz in Leer haben und
  • beide in Leer geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Leer ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
  2. wenn Sie nicht in Leer geboren sind, brauchen Sie eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.
  3. Verwitwete und geschiedene Partner müssen folgende Urkunden vorlegen:
  • eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
  • beziehungsweise eine Lebenspartnerschaftsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Partner besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Partner ist adoptiert
  • eine/r der Partner hat mehrere Vorehen / Vor-Lebenspartnerschaften
  • ine/r der Partner ist im Ausland geschieden worden


Gern geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen aus.

Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein, ein verhinderter Partner kann aber auch durch Beitrittserklärung den anderen Partner zur Anmeldung ermächtigen. Den entsprechenden Vordruck können Sie im Standesamt anfordern.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes. Haben die Partner verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen.

Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist von montags bis donnerstags während der Dienstzeit und gegebenenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie während der Dienstzeit telefonisch vereinbaren.

Ein oder zwei Zeugen können aber auf Wunsch hinzugezogen werden. Sie müssen volljährige und voll geschäftsfähige sein.

Vor Begründung der Lebenspartnerschaft benötigt der Standesbeamte dazu folgende Angaben:

  • Vor- und Familienname,
  • Wohnort, Straße, Hausnummer.

Wenn einer der Beteiligten (Partner und Zeugen) die deutsche Sprache nicht beherrscht, ist bei der Begründungszeremonie die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. (Verzeichnisse über beeidigte Dolmetscher sind beim Standesamt vorhanden.)

Gebühren:

  • Besitzen beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro.
  • Besitzen einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit: 80 Euro.
  • Zusätzliche Gebühr für Begründung der Partnerschaft am Samstag: 80 Euro.
  • Stammbuch: je nach Ausführung.
  • Zwei Lebenspartnerschaftsurkunden: 15 Euro.
  • Aufenthaltsbescheinigungen: je 4,80 Euro
  • Erklärung zur Namensführung (Doppelname): 25 Euro 
     

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