Für Unternehmen der Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der BG Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft (ehemalige BGFW). Diese ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beschäftigten dieser Unternehmen.
Die Berufsgenossenschaft finanziert insbesondere Kosten für Heilbehandlung, Entschädigungsleistungen an Verletzte und Hinterbliebene sowie Ausgaben für die Prävention. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden dabei allein von den Unternehmern aufgebracht.
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese erteilt dem Unternehmen einen Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein) sowie einen Veranlagungsbescheid. In letzterem wird geregelt, zu welchen Gefahrklassen ein Unternehmen veranlagt wird. Dies ist wichtig für die Berechnung der Beiträge.
Formen der Mitgliedschaft:
Pflichtmitgliedschaft: Pflichtversichert sind die in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitarbeiter des Unternehmens. Je nach Satzung der Berufsgenossenschaft ist gegebenenfalls auch der Arbeitgeber pflichtversichert.
Freiwillige Versicherung: Für nicht pflichtversicherte Personen besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Hierzu zählen insbesondere die Unternehmer und Unternehmerinnen (soweit nicht pflichtversichert) sowie deren Ehepartner.
Die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung besteht außerdem für
- Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH
- Kommanditisten einer KG
- Vorstandsmitglieder einer AG.
