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Seminarerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Seminarerlaubnis sind in § 31 FahrlG geregelt. Danach wird die Seminarerlaubnis auf Antrag erteilt, wenn der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt, innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klassen A und B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat und innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat. Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis besitzen.