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Eheschließung


Sie haben sich entschlossen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen? Nun, dies kann bekanntlich nur mit allen zivilrechtlichen Wirkungen vor dem Standesbeamten geschehen und bedarf gewisser "Vorarbeit". Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise:

  • Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal den Eheschließungstermin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen, denn dabei gilt wie überall im Leben "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" und
  • die beliebtesten Zeiten (zwischen 11:00 und 12:00 Uhr) sind erfahrungsgemäß sehr früh vergeben.
  • Eheschließungen finden montags bis freitags währen der Dienstzeit und am ersten Samstag im Monat zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr statt.
  • Terminreservierungen können Sie bereits sechs Monate im voraus entweder bei einer persönlichen Vorsprache oder fernmündlich vornehmen.

Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die "Anmeldung zur Eheschließung" (früher Aufgebot) erforderlich. Die inhaltliche Prüfung der Ehefähigkeit ist nicht grundlegend geändert worden.

Die Anmeldung der Eheschließung dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d.h. der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z.B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Verlobten.

Von den Verlobten sind daher Unterlagen mitzubringen, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Standardfälle gibt es dabei nicht, sondern Personenstand, Staatsangehörigkeit, Heiratsdatum der Eltern und andere Faktoren sind entscheidend einzufügen.

Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Leer haben und
  • beide in Leer geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Leer ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
     
  2. Wenn Sie nicht in Leer geboren sind, brauchen Sie eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.
     
  3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
     
  • eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.

Sollte sich Ihre Namensführung nach Auflösung der Ehe nicht geändert haben, reicht eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Wenn Sie in Leer geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    4.   Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Gebühren:
  • Besitzen beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro.
  • Besitzen einer oder beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit: 80 Euro.
  • Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 80 Euro.
  • Stammbuch: je nach Ausführung.
  • Zwei Eheurkunden: 15 Euro.
  • Aufenthaltsbescheinigungen: je 4,80 Euro
  • Erklärung zur Namensführung (Doppelname): 25 Euro

Gern geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen aus.

Bei der Anmeldung selbst sollten grundsätzlich beide Verlobten anwesend sein, ein verhinderter Verlobter kann aber auch durch Beitrittserklärung den Partner zur Anmeldung ermächtigen. Den entsprechenden Vordruck können Sie im Standesamt anfordern.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes. Haben die Verlobten verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Möchten Sie in Leer heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt? Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Leer ausstellen. Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Leeraner die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt heiraten. Bei verschiedenen Orten für Anmeldung und Eheschließung fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist von montags bis donnerstags während der Dienstzeit und ggf. nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie während der Dienstzeit telefonisch vereinbaren.

Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Zeugen können aber auf Wunsch hinzugezogen werden. Trauzeuge kann jede volljährige, voll geschäftsfähige Person sein.

Bei der Anmeldung der Eheschließung machen Sie dazu bitte folgende Angaben:

  • Vor- und Familienname,
  • Wohnort, Straße, Hausnummer.

Wenn die Verlobten oder die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. (Verzeichnisse über beeidigte Dolmetscher sind beim Standesamt vorhanden.)

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