Vermögenshaushalt
Beschreibung:
Der Einnahmebereich des Vermögenshaushaltes umfasst die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Einnahmen aus Rücklagen, Rückflüsse aus Darlehen, Einnahmen aus Vermögensveräußerungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sowie Einnahmen aus Krediten.
Im Ausgabenbereich werden die Zuführung zum Verwaltungshaushalt, Zuführung an Rücklagen, Gewährung von Darlehen, Ausgaben für Vermögenserwerb (insbesondere Investitionen), Tilgung von Krediten und die Zuweisung und Zuschüsse für Investitionen veranschlagt.
Rechtliche Grundlagen: Niedersächsische Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung
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