Verwaltungshaushalt
Beschreibung:
Im Verwaltungshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, die nicht im Vermögenshaushalt zugeordnet sind. Hierzu gehören die Steuern und allgemeinen Zuweisungen, Gebühren und Entgelte, Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen, Erstattung von Ausgaben sowie Zuweisung für laufende Verwaltungsaufgaben, Zinseinnahmen, Ersatz von sozialen Leistungen, sonstige Finanzeinnahmen, kalkulatorische Einnahmen und Zuführung vom Vermögenshaushalt.
Der Ausgabenbereich umfasst die Personalausgaben, Sach- und Betriebsaufwendungen, Erstattung von Ausgaben, Kalkulatorische Kosten, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Leistungen der Sozialhilfe, Zinsausgaben, Gewerbesteuer- und Kreisumlage, weitere Finanzsausgaben und Zuführung zum Vermögenshaushalt.
Rechtliche Grundlagen: Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
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