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Voraussetzungen

  • Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung beizubringen:
  • Antrag auf Einrichtung einer Fahrschule
  • eine Ablichtung des Führerscheins
  • eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • eine Teilnahmebescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
  • eine maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume und Angaben über ihre Ausstattung
  • eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes