Voraussetzungen
- Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung beizubringen:
- Antrag auf Einrichtung einer Fahrschule
- eine Ablichtung des Führerscheins
- eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Fahrlehrerscheins
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
- eine Teilnahmebescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs
- eine maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume und Angaben über ihre Ausstattung
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes
