Von der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erhalten die Unfallversicherungsträger in der Regel Durchschriften. Dies entbindet die Unternehmer jedoch nicht von der Verpflichtung, sich selbst innerhalb der Frist bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden.
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, müssen der Berufsgenossenschaft einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen. Dieser nimmt gegenüber der Berufsgenos-senschaft alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens wahr; insbesondere haftet er für die Zahlung der Beiträge.
Versicherte und Unternehmen der Sparten Heizungs- und Lüftungsanlagen, Kälte- und Wärmeisolie-rungen sowie Rohrleitungsbau werden von den örtlich zuständigen Metall-BGs betreut.
Für Installationsarbeiten (u.a. Klempner-, Spengler, Flaschner-, Blechnerarbeiten, sanitäre Installation, Heizungs- und Lüftungsbau) ist die BG Bau zuständig
