Da die Mietvertragsunterzeichnung und der Bezug der Wohnung erst nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheines durch die zuständige Wohnraumförderstelle erfolgen dürfen, ist die rechtzeitige Antragsstellung unbedingt erforderlich. Daher bitten wir Sie, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen und die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen, sobald Sie eine geförderte Wohnung in Aussicht haben.
