Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?
Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an, die im Laufe des Jahres 2024 erwartet wird. Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes gilt für Stadt Leer, dass die Erstfassung des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2026 aufzustellen ist. Von diesem Zeitpunkt an werden Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle fünf Jahre fortschreiben müssen.
Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz muss jedes Wärmenetz spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes können auf Landesebene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu sehen. Dieses regelt, unter welchen Umständen welcher Heizungstyp verbaut werden darf.
