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Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?

Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an, die für das Quartal 1 2025 erwartet wird. Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes gilt für die Städte unter 100.000 Einwohner, dass die Erstfassung des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2028 aufzustellen ist. Von diesem Zeitpunkt an werden die Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle 5 Jahre fortschreiben müssen. Die Stadt Leer hat im Dezember 2023 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Mit einer 12-monatigen Projektlaufzeit liegt die abgeschlossene kommunale Wärmeplanung Ende 2024 vor.

Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz muss jedes Wärmenetz spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes können auf Landesebene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden.  

Die kommunale Wärmeplanung ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu sehen. Dies regelt, unter welchen Umständen welcher Heizungstyp verbaut werden darf.