Zweigstellenerlaubnis
Eine Zweigstellenerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen und gewährleistet ist, dass der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs seinen Pflichten nach § 16 FahrlG nachkommen kann.
