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Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Bei der Wahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. 2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt. 

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Zurzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.

Fraktionen im Europäischen Parlament

Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament:

  • Europäische Volkspartei (EVP)
  • Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten (S&D)
  • Renew Europe (Renew)
  • Grüne / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
  • Europäische Konservative und Reformer (EKR)
  • Identität und Demokratie (ID)
  • Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)

Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an und gelten als fraktionslos.

Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?

Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.

Wie wird gewählt?

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Für Personen, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei kann man seine Stimme vorab per Post abgeben.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat;
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).

Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.

Rechtsgrundlage 

Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Europäischen Parlaments bilden unter anderem
das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung.