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Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022

Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.

Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt. 

Die Legislaturperiode des niedersächsischen Landtags beträgt fünf Jahre.

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Hiervon werden 87 Abgeordnete in den Wahlkreisen in direkter Wahl gewählt. Die übrigen Abgeordnetensitze werden den Parteien auf Landeswahlvorschlägen zugewiesen. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Landeswahlgesetztes und der Niedersächsischen Landeswahlordnung.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages, eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages.

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Satz 1 Nr. 2 ist der Tag der Wohnsitz- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen. Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts. Hat eine Person im Bundesgebiet mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung. Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort einer Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz. Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landeswahlleiterin.

Briefwahl für die Landtagswahl am 09.10.2022

Im Vorfeld einer Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. In diesem Brief steht, wann die Wahl stattfindet und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte der Stadt Leer vom Wahlamt auf schriftlichen oder mündlichen (aber nicht auf telefonischen) Antrag.

Alle Wahlberechtigten, die daran gehindert sind, ihre Stimmen bei der Landtagswahl im Wahllokal abzugeben, können die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro

Telefon: 0491 9782 500
Raum: 37, 38 Rathaus
Adresse exportieren

beantragen und dort an Ort und Stelle wählen. Zur Wahlhandlung steht eine Wahlkabine und Wahlurne zur Verfügung.

Eine andere Möglichkeit ist die Online-Antragstellung. (Briefwahlunterlagen online hier beantragen) Link: https://service.leer.de/IWS/startini.do?mb=3457013

Wichtig ist es zu wissen, dass das Risiko für den Versand der Briefwahlunterlagen die Briefwählerin beziehungsweise der Briefwähler allein trägt. 

Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.