Direkt zu:

Stadt Leer (Ostfriesland)

Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet. 

Damit garantiert der Staat jedem Haushalt die wirtschaftliche Sicherung eines bestimmten Wohnungsstandards. Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürgern das soziale Grundrecht auf eine angemessene und familiengerechte Wohnung sichern.

Wohngeld ist somit kein Almosen des Staates, sondern für den Kreis der Berechtigten ein Rechtsanspruch und leistet so einen wichtigen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder bei Hauseigentum/Eigentumswohnung als Zuschuss zu den Belastungen (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Zum 01. Januar 2016 trat die Wohngeldreform mit erheblichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wurde nicht nur der Wohngeldanspruch wesentlich erhöht, sondern es werden mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen sowie Rentnerinnen und Rentner, erreicht.

Diese Verbesserungen wurden mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:

  • Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung um 13%
  • Erhöhung der Wohngeldtabellenbeträge um ca. 36%
  • Erhöhung der bisherigen Einkommensgrenzen

Wohngeldansprüche werden monatlich ausgezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.

Wohngeld sollte immer rechtzeitig beantragt werden, da es grundsätzlich nur vom Beginn des Monats bewilligt wird, in dem der Antrag eingeht. Nach Anlauf des Bewilligungszeitraumes ist ein Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen.

Treten im Bewilligungsabschnitt Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ein, müssen diese der Wohngeldbehörde mitgeteilt werden.

Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:

  • von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • von der Höhe des Familieneineinkommens
  • von der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

Die Wohngeldstelle der Stadt Leer gibt gerne weitere Auskünfte und berät Sie fachkundig in allen Fragen des Wohngeldrechts.

Weitere Informationen: