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Wohnraumförderung

Durch die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen wird die Schaffung, der Aus- und Umbau, die Modernisierung (einschließlich energetischer Modernisierung) sowie der Erwerb von bezahlbaren Wohnungen unterstützt. Ziel der Wohnraumförderung in Niedersachsen ist es, Menschen zu unterstützen, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen teilt sich grundsätzlich in die Mietwohnraumförderung sowie in die Eigentumsförderung auf.

Mietwohnraumförderung

Die Mietwohnraumförderung fördert den Neubau, die Änderung und Erweiterung sowie die Modernisierung (einschließlich energetischer Modernisierung) von Mehrfamilienhäusern. Zudem fördert die Mietwohnraumförderung den Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen (bei ungebundenem Wohnraum) sowie die Verlängerung bestehender Belegungs- und Mietbindungen.

Im Rahmen der Mietwohnraumförderung bietet die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zurzeit folgende Förderprogramme an:

  • Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
  • Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
  • Mietwohnraumförderung - Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
  • Mietwohnraumförderung - Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen
  • Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
  • Energetisch hochwertiger Mietwohnungsbaubau in Mehrfamilienhäusern
  • Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • Modernisierung (einschl. energetischer Modernisierung) von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)

Durch eine Mietwohnraumförderung wird eine Belegungs- und Mietbindung begründet. Das bedeutet, dass die geförderten Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Durch die Mietbindung dürfen die Wohnungen nur zu festgelegten Mieten vermietet werden.

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen (Förderbedingungen, Auflagen und so weiter) finden Sie auf der Internetseite der NBank unter folgenden Link: Förderprogramme (nbank.de)

Eigentumsförderung

Die Eigentumsförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt den Neubau, den Erwerb, die Modernisierung (einschließlich der energetischen Modernisierung) von selbst genutztem Wohnraum. 

Die Förderung richtet sich an Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Die Hauptvoraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die gesetzlich geregelten Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Nähere Informationen zu einer Eigentumsförderung (Förderbedingungen, Auflagen und so weiter) finden Sie auf der Internetseite der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter folgenden Link: Förderprogramme (nbank.de)

Die Förderberatungen sowie die Antragstellungen erfolgen über die zuständigen Wohnraumförderstellen.

Wenn Sie sich für eine Förderung innerhalb der Stadt Leer interessieren, steht Ihnen die Wohnraumförderstelle der Stadt Leer gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bei Interesse beziehungsweise Fragen gerne einen Termin zur Förderberatung.

Interessieren Sie sich für eine Förderung außerhalb der Stadt Leer, jedoch innerhalb des Landkreises Leer, steht Ihnen die Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer beratend zur Verfügung. Wohnraumförderung / Landkreis Leer (landkreis-leer.de)