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Stadtelternrat

Den Stadtelternrat wählen die Schulelternräte der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied.

Gemäß Niedersächsischem Schulgesetz können die Stadtelternräte Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Der Stadtelternrat Leer vertritt somit die Interessen aller Eltern, deren Kinder eine Schule im Gebiet der Stadt Leer besuchen.