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Wohnberechtigungsschein

Was ist eine Wohnberechtigungsschein und wofür wird er benötigt?

Ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) ist für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erforderlich. Öffentlich geförderte Wohnungen wurden mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Hintergrund einer öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen zu schaffen.

Ein Wohnberechtigungsschein kann bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Leer beantragt werden. Vorrangig werden in Leer sogenannte wohnungsbezogene Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Das bedeutet, dass der Wohnberechtigungsschein für eine bestimmte Wohnung ausgestellt wird.

Hauptvoraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen eingehalten werden und dass die Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. Zudem darf kein erhebliches Vermögen vorhanden sein.

Über alle Einzelheiten und Besonderheiten berät die Wohnraumförderstelle der Stadt Leer Sie gerne persönlich. In den meisten Fällen kann auch telefonisch eine unverbindliche Einschätzung erteilt werden, ob die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines Aussicht auf Erfolg hat.

Fristen und Ablauf:

Ein Wohnberechtigungsschein muss vor Abschluss eines Mietvertrages für eine öffentlich geförderte Wohnung beim Vermieter vorgelegt werden. Um jedoch eine unnötige Beantragung zu vermeiden, empfiehlt die Wohnraumförderstelle, die potentielle Wohnung im ersten Schritt zu besichtigen.

Sofern seitens des Vermieters eine Bereitschaft besteht, Ihnen die Wohnung zu überlassen, sollte der erforderliche Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheines durch die Wohnraumförderstelle ist dieser dem neuen Vermieter vorzulegen. Im Anschluss kann der Mietvertrag abgeschlossen werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung kann über das untenstehende Antragsformular erfolgen. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person ist jeweils die Anlage 1 anzufügen. Zudem beachten Sie bitte die untenstehende „Übersicht der beizufügenden Unterlagen“.

Diese Antragsformulare mit den dazugehörigen Nachweisen können Sie schriftlich oder per E-Mail einreichen.

Alternativ kann die Antragstellung im Open Rathaus erfolgen. Link

Gebühr:

Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) wird derzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,00 Euro erhoben.

Bewerbung um eine öffentlich geförderte Wohnung:

Sofern Sie auf der Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung in der Stadt Leer sind, können Sie die nachfolgende freiwillige Selbstauskunft ausfüllen und bei der Wohnraumförderstelle einreichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Wohnraumförderstelle der Stadt Leer keine eigenen Wohnungen anzubieten hat. In Einzelfällen können Ihre Daten jedoch an Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen weitergeleitet werden. Ihre Daten werden für diesen Zweck ein Jahr bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Leer hinterlegt und anschließend gelöscht.